
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer informiert darüber, dass die Sperrung der Kammer 1 der Tiefstackschleuse aufgehoben ist.
Kammer 1 und Kammer 2 können wieder uneingeschränkt, zu den bekannten Öffnungszeiten benutzt werden.
Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie unter folgender Webseite:
LSBG – Schleusenbetriebszeiten
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Gellermann
Schleusenbezirksvorsteher
Geschäftsbereich Betriebe
Maschinenbau Schleusen – B 42 –