Sperrung Kammer 1 der Tiefstackschleuse aufgehoben

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer informiert darüber, dass die Sperrung der Kammer 1 der Tiefstackschleuse aufgehoben ist.

Kammer 1 und Kammer 2 können wieder uneingeschränkt, zu den bekannten Öffnungszeiten benutzt werden.

Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie unter folgender Webseite:
LSBG – Schleusenbetriebszeiten

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Gellermann
Schleusenbezirksvorsteher
Geschäftsbereich Betriebe
Maschinenbau Schleusen – B 42 –


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